Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bolognini Energy Consulting
1. Gewährleistungs- und Haftungsabgrenzung (Planung und Consulting)
2. Vergütung und Zahlung
3. Projektabbruch / Kündigung
4. Wirtschaftlichkeit und Prognosen
5. Werkgarantie und Zuständigkeiten (Abgrenzung BHV)
6. Urheberrecht und Geistiges Eigentum
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
8. Mitwirkungspflicht der Bauherrschaft
9. Abnahme / Leistungserfüllung
10. Impressum
11. Rechtswahl & Gerichtsstand

1. Gewährleistungs- und Haftungsabgrenzung (Planung und Consulting)
Die Haftung von Bolognini Energy Consulting wird, soweit gesetzlich zulässig,
für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Honorars, maximal
jedoch CHF 100’000 pro Schadenfall, beschränkt.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn,
Produktionsausfälle sowie Datenverluste wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Vorbehalten bleibt die zwingende Haftung für Grobfahrlässigkeit und Vorsatz.

Grundlagen: Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen basieren auf
den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Daten (z. B. Pläne der Bauherrschaft,
Lastprofile, PPA oder Tarife der Grundversorgung).

Unvorhersehbares: Trotz sorgfältiger Vorbereitung können verdeckte bauliche Mängel
oder unvollständige Bestandes Unterlagen Projektänderungen erfordern. Bolognini
Energy Consulting übernimmt keine Haftung für Mehrkosten oder Vermögensschäden,
welche aus unvorhersehbaren technischen Schwierigkeiten oder vorenthaltenen
Informationen der Bauherrschaft resultieren.

Spezialisten: Für beigezogene Expertisen & Fachprüfungen (z. B. statische
Berechnungen, Blendgutachten, Blitzschutzgutachten, Gutachten Dachbeschaffenheit,
Brandschutzkonzepte), die durch externe Experten durchgeführt werden, haftet
Bolognini Energy Consulting lediglich für die sorgfältige Auswahl und Instruktion, nicht
für deren fachliche Arbeitsergebnisse.

Bolognini Energy Consulting übernimmt keine Funktion als Generalplaner,
Totalunternehmer oder Gesamtverantwortlicher für das Projekt. Die Verantwortung für
Planung, Ausführung, Koordination und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften liegt bei
den jeweils beauftragten Fachplanern und Unternehmern.

2. Vergütung & Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei honorarbasierten
Aufträgen nach dem SIA-Phasenmodell wird bei Auftragsvergabe eine Akontozahlung
von 50 % des vereinbarten Honorars fällig.

Bei Zahlungsverzug ist Bolognini Energy Consulting berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 5% p.a. sowie Mahngebühren zu erheben.

Bolognini Energy Consulting ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem
Projektfortschritt in Rechnung zu stellen.

Bei Zahlungsverzug kann die Leistungserbringung ausgesetzt werden. Bolognini
Energy Consulting ist berechtigt, die Leistungserbringung bei offenen Forderungen
oder ungenügender Mitwirkung der Bauherrschaft auszusetzen.

3. Projektabbruch / Kündigung
Beide Parteien können den Auftrag nach SIA-Planungsphasen jederzeit schriftlich
kündigen.

Im Falle einer Kündigung sind alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie die
angefangene Planungsphase vollumfänglich zu vergüten.

Zusätzlich hat Bolognini Energy Consulting Anspruch auf Ersatz bereits
eingegangener Verpflichtungen gegenüber Dritten. Im Falle einer Kündigung durch die
Bauherrschaft ohne wichtigen Grund behält sich Bolognini Energy Consulting vor,
zusätzlich eine angemessene Entschädigung für entgangenen Gewinn zu verlangen.

4. Wirtschaftlichkeit & Prognosen
Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ertragsprognosen und Simulationen stellen
unverbindliche Schätzungen dar, basierend auf Annahmen und zum Zeitpunkt der
Erstellung verfügbaren Daten.

Bolognini Energy Consulting übernimmt keine Gewähr für das tatsächliche Eintreten
prognostizierter Erträge, Einsparungen oder Renditen.

Bolognini Energy Consulting erbringt Dienstleistungen im Bereich der
Bauherrenvertretung und Planung nach bestem Wissen & Gewissen unter Einhaltung
branchenüblicher Sorgfalt sowie den aktuell gültigen regulatorischen
Rahmenbedingungen der Energiemärkte. Da sich diese im starken Umbruch befinden
können für Wirtschaftlichkeitsschätzungen lediglich die aktuell gültigen Regeln &
Vorgaben der Energiemärkte berücksichtigt werden. Bolognini Energy Consulting
übernimmt keine Haftung für Mehrkosten oder Vermögensschäden, welche aus
Anpassungen der gültigen Regeln & Vorgaben der Energiemärkte resultieren.

Die Bauherrschaft anerkennt ausdrücklich, dass Energiepreise, regulatorische
Rahmenbedingungen sowie technische Entwicklungen starken Schwankungen
unterliegen und ausserhalb des Einflussbereichs von Bolognini Energy Consulting
liegen.
Im Rahmen von Energievermarktungs-, PPA- oder plattformbasierten Dienstleistungen
agiert Bolognini Energy Consulting ausschliesslich als Berater oder Vermittler. Es wird
keine Haftung für Marktpreise, Preisentwicklungen, Verfügbarkeiten, regulatorische
Änderungen oder Entscheidungen Dritter übernommen.

5. Werkgarantie und Zuständigkeiten (Abgrenzung BHV)
Bolognini Energy Consulting tritt ausschliesslich als Vertreter der Bauherrschaft auf. Der
Werkvertrag kommt direkt zwischen der Bauherrschaft und den ausführenden
Unternehmern zustande.

Unternehmerhaftung: Für die mangelfreie Ausführung des Werks sowie die Einhaltung
der Garantiefristen haftet ausschliesslich der beauftragte Unternehmer. Bolognini Energy
Consulting unterstützt bei der Geltendmachung, übernimmt jedoch keine solidarische
Haftung für Werkmängel.
Fristen nach SIA-Norm 118: In den erstellten Werkverträgen wird die SIA-Norm 118
vereinbart:

2 Jahre Rügefrist: Beweislastumkehr zugunsten der Bauherrschaft; Mängel sind
jederzeit rügbar.

5 Jahre Verjährung: Frist für verdeckte Mängel gemäss Art. 371 Abs. 2 OR.
Nach Ablauf der ersten 2 Jahre gilt die sofortige Rügepflicht bei Entdeckung.

Sicherheiten: Zur Absicherung werden in den Werkverträgen Bankgarantien oder
Solidarbürgschaften inkludiert und die AGB der Unternehmer wegbedungen.
Sämtliche wesentlichen Projektentscheidungen, insbesondere Investitionsentsscheide,
Auswahl von Unternehmern sowie Vertragsabschlüsse, liegen ausschliesslich bei der
Bauherrschaft. Bolognini Energy Consulting übernimmt hierfür keine
Entscheidungsverantwortung.

6. Urheberrecht und Geistiges Eigentum
Eigentumsvorbehalt: Sämtliche von Bolognini Energy Consulting erstellten Konzepte,
Berechnungen, Machbarkeitsstudien und Submissionsunterlagen bleiben geistiges
Eigentum von Bolognini Energy Consulting.

Nutzungsrecht: Mit vollständiger Zahlung des Honorars erhält die Bauherrschaft ein
nicht ausschliessliches Nutzungsrecht für das spezifisch vereinbarte Projekt.

Weitergabe Verbot: Eine Weitergabe der Unterlagen an Dritte oder die Nutzung für
andere Projekte ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt. Bei Umgehung von
Bolognini Energy Consulting unter Verwendung dieser Unterlagen bleibt die Verrechnung
des entgangenen Honorars vorbehalten.

7. Datenschutz und Vertraulichkeit
Vertraulichkeit: Bolognini Energy Consulting behandelt alle Kundendaten
(Stromrechnungen, Finanzdaten, Pläne) streng vertraulich.

Datenfluss: Die Bauherrschaft stimmt der Weitergabe projektrelevanter Daten an
potenzielle Unternehmer im Rahmen von Ausschreibungen zu.

Referenzen: Bolognini Energy Consulting darf das Projekt (anonymisiert) als
Referenz für Marketingzwecke verwenden, sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart. Die Bearbeitung erfolgt gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

8. Mitwirkungspflicht der Bauherrschaft
Die Bauherrschaft stellt sicher, dass alle notwendigen, vorliegenden Unterlagen &
Informationen (Grundbuchauszüge, bestehende Statik-Gutachten, Revisionspläne
der Elektroverteilung) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden.

Verzögerungen oder Mehrkosten infolge fehlerhafter, lückenhafter und / oder
vorenthaltener Angaben der Bauherrschaft gehen zu deren Lasten.

9. Abnahme / Leistungserfüllung
Die Leistungen gelten als erbracht, sobald die vereinbarten Unterlagen, Analysen
oder Empfehlungen der Bauherrschaft übergeben wurden.
Eine förmliche Abnahme ist nicht erforderlich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

10. Impressum
Bolognini Energy Consulting
Brunhofstrasse 35
4900 Langenthal
Vertreten durch: Philipp Bolognini
E-Mail: philipp.bolognini@phaeson.ch
Telefon: +41 79 939 22 90
Handelsregister-Nr.: CHE-386.561.191
Mehrwertsteuer-Nr.: CHE-386.561.191

11. Rechtswahl & Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der
Bauherrschaft und Bolognini Energy Consulting sowie auf diese AGB findet
ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung (unter Ausschluss des
Wiener Kaufrechts).

Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder
im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Bolognini
Energy Consulting. Bolognini Energy Consulting ist jedoch berechtigt, die
Bauherrschaft auch an deren Wohnsitz bzw. Sitz oder jedem anderen
zuständigen Gericht zu belangen.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam
oder unvollständig sein oder sollte die Durchführung unmöglich werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine
zulässige wirksame Regelung zu ersetzen, die ihrem Inhalt nach der
ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.
Ansprüche gegen Bolognini Energy Consulting verjähren, soweit gesetzlich
zulässig, innerhalb von 12 Monaten nach Leistungserbringung.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Version 3 Stand 05.05.2026