Dynamische Einspeisevergütung verstehen
Dynamische Einspeisevergütung bedeutet: Der Preis, den Sie für eingespeisten Solarstrom erhalten, richtet sich nicht mehr nach einem Durchschnittswert, sondern nach dem tatsächlichen Marktpreis in der Stunde, in der Ihre Anlage einspeist. Ab 1. Januar 2027 wird dieses Prinzip in der Schweiz für Photovoltaikanlagen zur neuen gesetzlichen Grundlage. Wer versteht, wie diese Mechanik konkret funktioniert, kann seine Anlage gezielt darauf vorbereiten – statt einfach abzuwarten, was passiert.
Inhaltsübersicht
Das heutige Prinzip: Referenzmarktpreis (RMP)
Bis zur Umstellung gilt der Referenzmarktpreis: Das Bundesamt für Energie berechnet rückwirkend für jedes Quartal einen durchschnittlichen Marktwert, an dem sich die Vergütung orientiert. Ob Ihre Anlage am Mittag bei tiefen Preisen oder am frühen Abend bei höheren Preisen eingespeist hat, spielt für die Höhe der Vergütung praktisch keine Rolle – es zählt der Mittelwert über drei Monate. Das macht das System einfach und planbar, blendet aber die tatsächliche wirtschaftliche Realität einzelner Stunden komplett aus.
Das neue Prinzip: stündlicher Spotmarktpreis
Mit der Neuregelung wird dieser Mittelwert durch den stündlichen Spotmarktpreis ersetzt – den Preis, der an der Strombörse für jede einzelne Stunde des Folgetags festgelegt wird. Verteilnetzbetreiber können die Einspeisevergütung künftig exakt an diesen stündlichen Wert koppeln. Für Anlagen unter 150 kW ist zusätzlich eine Minimalvergütungsprämie vorgesehen: Fällt der quartalsweise ermittelte Referenzmarktpreis im Mittel unter die gesetzlich festgelegte Mindestvergütung, wird die Differenz nachträglich pro eingespeister Kilowattstunde ausgeglichen. Grössere Anlagen sind stärker direkt dem stündlichen Marktpreis ausgesetzt, ohne einen vergleichbaren automatischen Ausgleich.
Ein Rechenbeispiel zur Einordnung
Nehmen wir an, die gesetzliche Mindestvergütung liegt bei 6 Rp./kWh. In einem Quartal mit vielen sonnigen Tagen erwirtschaftet eine Referenzanlage im Durchschnitt lediglich 4 Rp./kWh – der Referenzmarktpreis liegt damit 2 Rp./kWh unter der Mindestvergütung. Diese Differenz wird als Prämie auf die stündliche Vergütung aufgeschlagen:
- Frühmorgens, wenn der Spotmarktpreis bei 6 Rp./kWh liegt, ergibt sich eine Vergütung von 8 Rp./kWh (6 + 2 Prämie).
- Am Mittag, wenn der Spotmarktpreis auf 0 Rp./kWh fällt, verbleibt eine Vergütung von 2 Rp./kWh (0 + 2 Prämie).
- Am Abend, wenn der Spotmarktpreis auf 8 Rp./kWh steigt, ergibt sich eine Vergütung von 10 Rp./kWh (8 + 2 Prämie).
Dieses vereinfachte Beispiel zeigt das Kernprinzip: Der Ertrag Ihrer Anlage hängt künftig sichtbar davon ab, zu welcher Tageszeit die Einspeisung erfolgt – nicht mehr nur davon, wie viel insgesamt produziert wird.
Was sich gegenüber heute konkret ändert
- Von der Durchschnittslogik zur Stundenlogik: Statt eines Quartalswerts zählt der exakte Marktpreis zum Einspeisezeitpunkt – mehr dazu auf unserer Seite Dynamische Tarife & Einspeiseoptimierung.
- Sichtbare Preisspitzen und -täler: Insbesondere an sonnigen Tagen mit hoher Solarproduktion schweizweit können die Preise zur Mittagszeit deutlich unter den Abend- oder Morgenpreisen liegen.
- Grössenabhängige Absicherung: Kleinere Anlagen (<150 kW) profitieren von der Minimalvergütungsprämie, grössere Anlagen sind direkter dem Marktpreis ausgesetzt.
Übergangsfrist: Für die Umsetzung ist eine einjährige Übergangsfrist vorgesehen; einzelne Netzbetreiber bieten den Wechsel bereits vorzeitig als Option an.
Warum das mehr ist als eine technische Detailfrage
Auf den ersten Blick wirkt die Umstellung wie eine reine Abrechnungsfrage. Wirtschaftlich betrachtet verändert sie jedoch die Anreizstruktur für den gesamten Anlagenbetrieb: Produktion zur „richtigen“ Zeit wird plötzlich mehr wert als Produktion zur „falschen“ Zeit – selbst wenn die Gesamtmenge identisch ist. Zwei baugleiche Anlagen mit derselben Jahresproduktion können unter der neuen Logik spürbar unterschiedliche Erlöse erzielen, je nachdem, wie stark ihre Einspeisung mit Preistiefs zusammenfällt.
Wie Sie auf die neue Logik reagieren können
Die dynamische Einspeisevergütung lässt sich nicht verhindern, aber aktiv gestalten – etwa durch eine gezielte Vermarktung von Flexibilität. Ansatzpunkte sind:
- Batteriespeicher, um Produktion aus Preistiefs gezielt in wirtschaftlich attraktivere Stunden zu verschieben.
- Eigenverbrauchsoptimierung, um Energie dort zu nutzen, wo sie anfällt, statt sie zu ungünstigen Konditionen einzuspeisen.
- Steuerbare Lasten wie Boiler oder Ladeinfrastruktur, die Produktionsspitzen aufnehmen können.
- Eine passende Vermarktungsstrategie, insbesondere bei grösseren Anlagen ohne Minimalvergütungsprämie.
Welche dieser Massnahmen sich lohnt, hängt von Ihrem individuellen Lastgang und Ihrer Anlagengrösse ab – pauschale Aussagen greifen hier zu kurz.
Fazit
Die dynamische Einspeisevergütung verschiebt den wirtschaftlichen Fokus vom „Wie viel“ zum „Wann“ Ihrer Solarstromproduktion. Wer die Mechanik dahinter versteht, kann frühzeitig erkennen, wie stark die eigene Anlage betroffen ist – und gezielt gegensteuern, statt die Umstellung passiv abzuwarten.
Wir analysieren für Sie, wie sich die neue Vergütungslogik konkret auf Ihre Anlage auswirkt, und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, mit der Sie Ihre Erlöse auch unter dynamischen Tarifen aktiv steuern.
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